Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit erteilen eines Auftrages an WILLYOU, wird diesen AGB's automatisch zugestimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Catering-Leistungen der Firma WILLYOU
1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Catering-Leistungen der Firma WILLYOU (im weiteren WILLYOU gennant) die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.

1.1. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von WILLYOU.

1.2. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.

2. Vertragsparteien,-abschluss und -haftung
2.1.  Der Catering-Vertrag kommt erst durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Kunden 

gegenüber WILLYOU zustande, sofern der Kunde gleichzeitig 50% des Gesamtbetrages aus dem Angebot angezahlt hat. Erst durch diese Anzahlung kommt der Auftrag final zur Stande. WILLYOU erteilt hierzu keine erneute Aufforderung. Sollte es zu keiner konkreten Aufforderung kommen, bitten wir darum uns diesbezüglich zu kontaktieren. Diese Bedingung besteht automatisch mit Bestellung, außer von WILLYOU's Seite wird diesbezüglich etwas anders geäußert.
 Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus

  1. dem Vertrag auf WILLYOU über.
  2. 2.2.  Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter (Kunde) diese AGB an.

3. Warenangebot

  1. 3.1.  Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von WILLYOU kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich WILLYOU einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
  2. 3.2.  Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei WILLYOU gerne auf vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. 4.1.  WILLYOU ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. 4.2.  Der Veranstalter (Kunde) ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an WILLYOU verpflichtet. Dies gilt auch für
  3. in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von WILLYOU an Dritte.
  4. 4.3.  Vereinbarten Nettopreisen (werden entsprechend ausgewiesen) im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. 
  5. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  6. 4.4.  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per
  7. FAX oder EMAIL erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – ab dem 15. Tage ab Zugang der Rechnung ein. WILLYOU kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
  8. 4.5.  WILLYOU ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren. Sollte es zu keinem gesonderten Vertrag kommen, ist hier von 50 % der Gesamtsumme die Sprache.
  9. 4.6.  Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist WILLYOU berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
  10. 4.7.  Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger WILLYOU rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter (oder Kunde), es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

5. Angebote, Optionen und freie Termine

  1. 5.1.  Angebote der WILLYOU sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
  2. 5.2.  Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

6. Teilnehmerzahl,Veranstaltungsablauf

  1. 6.1.  Der Veranstalter ist verpflichtet, WILLYOU gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Sofern ein Buffet bestellt wurden ist, dass nach Personenzahl abgerechnet wird.
  2. 6.2.  Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind WILLYOU schriftlich mitzuteilen.
  3. 6.3.  Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens
  4. fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung
  5. 50% behält sich WILLYOU ein Anpassung der Fixkosten vor.

7. RücktrittvomVertrag

  1. 7.1.  Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch WILLYOU oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  2. 7.2.  Tritt der Veranstalter nach Vertragsbestätigung und Anzahlung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist WILLYOU berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
    1. a)  bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
    2. b)  bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
    3. c)  bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
    4. d) 
    5. e)  Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke, Dekoration und Equipment werden dem Veranstalter
    6. zu 100% in Rechnung gestellt.
    7. f)  Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern,
    8. Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
    9. g)  Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens WILLYOU höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. WILLYOU bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von WILLYOU können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
    10. h)  Der Rücktritt von einem gültigen Auftrag durch den Veranstalter oder Kunden muss schriftlich erfolgen und wird von LOU’S STUTTGART rückbestätigt.

7.3. WILLYOU kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
8.

  1. a)  das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von WILLYOU in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  2. b)  wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

Termine, Lieferung

  1. 8.1.  Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, WILLYOU wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird WILLYOU von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit WILLYOU die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
  2. 8.2.  Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit WILLYOU sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen WILLYOU solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich WILLYOU die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten LOU’S WILLYOU.
  3. 8.3.  Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die WILLYOU selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.
  4. 8.4.  Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von WILLYOU. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung, Torten-Lieferung
9.1. Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

  1. a)  Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von WILLYOU.
  2. b)  WILLYOU übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung.
  3. 9.2.  Geschirr, Besteck, Gläser, Dekoration, Zelte,  Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. WILLYOU ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Veranstalter kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Veranstalter die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von WILLYOU verursacht, trägt der Veranstalter ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
  4. 9.3.  Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die WILLYOU haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

9. Falls es zu einer Bestätigung an einer Torte, bei Lieferung    kommen sollte, tut WILLYOU sein Bestes, den Schaden zu begleichen, die Torte zu reparieren oder  Ersatz anzubieten. Wir weißen explizit darauf hin, dass eine Buchung einer Lieferung nicht zur Gewährleistung einer Lieferung einer Einwandfreien Torte führt. WILLYOU arbeitet und liefert aus nach Besten Gewissen, sollte es auf der Fahrt zur Schäden kommen, sind diese in der Regel durch äußere nicht beeinflussbare Einflüsse entstanden.
10. Mängel und Gewährleistung
10.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen WILLYOU unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung oder der Abholung im Ladenlokal. Anderenfalls gilt die Leistung von WILLYOU als vom Veranstalter akzeptiert.
10.2. Bei berechtigten Mängeln steht WILLYOU das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
10.3. WILLYOU versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. WILLYOU haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. Daher empfehlen wir ausdrücklich die Ware von einer vertrauenswürdigen Person entgegen nehmen zu lassen. Die diese auf eventuelle Schäden prüfen kann. Sollte ein Buffet oder insbesondere eine Torte von dritten entgegengenommen werden, kann WILLYOU keine Sorge dafür tragen, dass diese sorgfältig mit der Ware umgehen.
10.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
5. Sollte bei Abholung einer Torte oder andere Speisen, die optisch nach Vorstellung des Kunden umgesetzt wurden sind, zu Beschwerden kommen, sind diese unverzüglich zu nennen. WIllyou arbeitet best möglich nach Vorgaben des Kunden. Je doch kann die optische Ästhetik immer abweichen. Daher muss WILLYOU der Rahmen gewährt werden, die Dekoration zu verändern oder nachzubessern.
5.1. Der Kunde hat das Recht bei jeder Abholung, die Ware bevor er diese bezahlt (der noch offene Betrag, in der Regel 50% der Gesamtsumme), augenscheinlich in Betracht zu nehmen.
11. Haftung durch WILLYOU
11.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von WILLYOU infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet WILLYOU, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur

  1. a)  bei Vorsatz,
  2. b)  bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
  3. c)  bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  4. d)  bei Mängeln, die WILLYOU verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
  5. e)  bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
  6. Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

11.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WILLYOU auch bei
grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der
Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die WILLYOU zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt.
11.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die WILLYOU im Auftrag
des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern WILLYOU nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche WILLYOU gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
11.5. Ebenso wenig haftet die WILLYOU für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
11.6. Der Veranstalter ist verpflichtet, WILLYOU rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
12. Haftung des Veranstalters
12.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind WILLYOU voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von WILLYOU wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird LOU’S STUTTGART den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. WILLYOU haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch WILLYOU gesondert berechnet.
13. Datenschutz
13.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von WILLYOU kann der Veranstalter widersprechen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

  1. 14.2.  Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz WILLYOU Bergisch Gladbach.
  2. 14.3.  Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Bergisch Gladbach, bzw. Köln, soweit

der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Bergisch Gladbach bzw. Köln.

  1. 14.4.  Es gilt deutsches Recht.
  2. 14.5.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig

sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.